Aufgaben

gemäß Artikel 2 der Satzung:

1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung des Technischen Hilfswerkes, Ortsverband Traunstein.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51, 52, 55 und 57 (Steuerbegünstigte Zwecke) der Abgabenordnung, insbesondere a) b) c) d) e) f) Förderung des Zivilschutzes Förderung von Maßnahmen zur Sicherung von Menschen, Tieren und Sachgütern in Gefahrenlagen, insbesondere zur Rettung von Menschen in Lebensgefahr Förderung der Jugendpflege und der Jugendarbeit, sowie der Kameradschaft innerhalb des Technischen Hilfswerkes (THW) Durchführung von sozialen, humanitären und karikativen Maßnahmen Finanzierung von Vorhaben, die den Zwecken von a) bis d) dienen Beschaffung von Ausstattung / Ausrüstung für Zwecke gemäß a) bis d)

3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine unmittelbaren Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person und kein Mitglied dürfen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

4. Parteipolitische, rassistische oder konfessionelle Bestrebungen des Vereins sind ausgeschlossen.