Ortsbeauftragter (OB)
Der Ortsbeauftragte,
- leitet seinen OV in eigener Verantwortung
- Vollzieht das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV
- ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines/ ihres OV verant wortlich
- im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene
- er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Ein richtung der LuK des OV
- bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen er hält er Einsatzaufträge von der Leitung der Regionalstelle
- repräsentiert den Ortsverband nach außen
- ist Ansprechpartner/-in für die örtliche Helfervereinigung e.V.
- ist verantwortlich für die Bewirtschaftung der SB-Mittel