Mitgliedschaft

gemäß Artikel 3 der Satzung

1. Mitglied kann jeder THW Mitarbeiter werden, der die Ordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik bejaht und bereit ist, die Zwecke des Vereins auf freiwilliger Basis zu unterstützen und zu fördern. Natürliche Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts können dem Verein als Fördermitglieder beitreten.

2. Die Aufnahme eines Mitglieds setzt dessen Antrag voraus.

3. Über den Antrag der Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gegen dessen Entscheidung kann die Mitgliederversammlung einberufen werden, welche endgültig entscheidet.

4. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.

5. Wer gegen die Interessen oder das Ansehen des Vereins oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk verstößt, bzw. verstoßen hat, kann vom Vorstand ausgeschlossen werden. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen innerhalb einer Frist von 4 Wochen      Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Legt der Betroffene binnen 4 Wochen Widerspruch ein, so entscheidet die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss    endgültig.

6. Der Austritt kann jederzeit erfolgen und muss schriftlich erklärt werden. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.

7. Die Mitgliedschaft endet durch

  •     Tod, bzw. Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen
  •     Ausschluss nach Artikel 3.5
  •     Austritt nach Artikel 3.6

 

Zum Mitgliedsantrag

Diesen können Sie gerne auch digital per E-Mail unter folgender Mail oder per Klick auf den Link einreichen

foerderverein(at)thw-traunstein.de